agava Bio-Gelierzucker 2:1
3,39 €
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- Gelierzucker in Bioland-Qualität
- Für Marmeladen, Konfitüren und Gelees
- Vegan und glutenfrei
Gelierzucker in Bioland-Qualität
Hinweise
Hinweis zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Bei Lieferung beträgt das MHD mindestens 4 Wochen für Öle, Kaffee und Tee, mindestens 2 Wochen für alle weiteren Lebensmittel und wenigstens 1 Woche für Backwaren.
Der Gelierzucker 2:1 macht es ganz einfach, Fruchtaufstrich, Marmeladen, Konfitüren oder Gelees Zuhause herzustellen. Der Gelierzucker in Bioland-Qualität enthält Rübenzucker aus kontrolliert biologischem Anbau. Für die Anwendung werden noch Früchte oder Fruchtsaft benötigt. Inhalt 500 g.
Produktdaten
Inhalt: | 500 g |
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Zutaten: |
98% Rübenzucker*, 2% Pektin *aus kontrolliert ökologischer Erzeugung |
Nährwertinformationen pro 100 g: |
Energie: 1682 kj / 396 kcal Fett: 0,5 g davon gesättigte Fettsäuren: 0,1 g Kohlenhydrate: 98 g davon Zucker: 98 g Ballaststoffe: 1,2 g Eiweiße: 0,5 g Salz: 0,05 g |
Inverkehrbringer: | Sonnentracht GmbH, Auf dem Dreieck 1, 28197 Bremen |
Herstellungsort: | Deutschland |
Gebindeart: | Stk. |
Glutenfrei: | Ja |
Laktosefrei: | Ja |
EG ÖKO Verordnung: | Ja |
Aufbewahrungshinweis: | Trocken lagern, vor Licht und Wärme schützen |
Bioland: | Ja |
Vegan: | Ja |
Hersteller: | Sonnentracht GmbH, Auf dem Dreieck 1, 28197 Bremen, https://www.agava.bio/kontakt/ |
Nachhaltigkeit
Das Bioland-Siegel gewährleistet höchste Bio-Qualität
Bioland ist der größte ökologische Anbauverband in Deutschland und die Kriterien für eine Auszeichnung gehen über die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Lebensmittel hinaus. Der Verband setzt sich für die Förderung und die Weiterentwicklung des Bio-Landbaus ein. Dabei legt er viel Wert auf Regionalität: Nur Betriebe aus Deutschland und Südtirol können die Auszeichnung erhalten. Die Richtlinien für die Auszeichnung umfassen Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Bodenfruchtbarkeit und biologischen Vielfalt, artgerechte Tierhaltung und den Erhalt einer natürlichen Lebensgrundlage. Um das Siegel zu erhalten, dürfen Betriebe deswegen keine chemisch-synthetischen Stickstoffdünger, Gentechnik oder Pflanzenschutzmittel verwenden und auch Massentierhaltung darf nicht praktiziert werden.
Weitere Infos zu den Kriterien unter: www.bioland.de/ueber-bioland
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